[Sorry, the stuff be translated, improved and abridged 'soon']
o requirement of precision
o requirement of clarity
o requirement of adequacy -- because of danger of *polysemization=>*clarity
Adequacy and 'polysemization'
=> Adequacy
Eine der wichtigsten, die auch im gerade betrachteten Fall beteiligt war, ist das Erfordernis der so genannten Adäquatheit einer Definition, deren Verletzung zur so genannten „Polysemierung“ der definierten Ausdrücke führt.
Wenn ein Ausdruck, bevor wir ihn definieren, schon eine Semantik hat (also z.B. ein normalsprachlicher Ausdruck ist, oder ein früher schon eingeführter technischer Term), dann muss diese seine Semantik von uns bei der Definition berücksichtigt werden.
Man sagt: Die Definition eines Ausdrucks muss „adäquat“ sein: Die Semantik, die zugeschrieben wird, muss der tatsächlichen, schon vorhandenen Semantik entsprechen.
„Inadäquat“ ist die Definition eines Ausdrucks also dann, wenn die Semantik, die sie zuschreibt, der vorhandenen nicht entspricht, also von ihr mehr oder weniger stark abweicht.
Wenn beispielsweise (nehmen wir das mal an!) der Ausdruck „ist wahr“ die Bedeutung ‚korrespondiert mit einem realen Sachverhalt‘ hat, dann wäre eine Definition als ‚kohäriert innerhalb eines widerspruchsfreien Aussagensystems‘ inadäquat – weil (bzw. falls und insofern) sie ihm eine andere Bedeutung zuschreibt, als er tatsächlich (ex hypothesi) hat.
Und wenn der Begriff „illokutionärer Akt“ so definiert ist, dass er u.a. auf nichtsprachliche Handlungen referiert, dann wäre eine Definition als ‚Sprechakt‘ inadäquat – weil (bzw. falls und insofern) sie nicht-sprachlich vollzogene Handlungen ja ausschließt, und somit die Extension anders bestimmt, als es die schon vorhandene Definition tut.
HIER EINE GRAFIK ZUM EINFACHEREN VERSTÄNDNIS!
Ich habe gesagt, dass Definitionen adäquat sein sollen. Warum sollen sie das?
Der Grund ist, dass bei inadäquaten Definitionen prinzipiell ein schwerwiegendes Problem auftritt: die (in der Linguistik) so genannte „Polysemierung“ des Ausdrucks.
„Polysemierung“ eines Ausdrucks ist ein Prozess der ‚Anreicherung‘ oder ‚Auffächerung‘ der Semantik dieses Ausdrucks.
Zu derjenigen Semantik, die der Ausdruck schon hat, kommt eine oder kommen mehrere andere hinzu.
Dadurch wird der Ausdruck weniger klar – er wird im Effekt entweder vieldeutig(er) oder vage(r).
Polysemierung ist ein semantischer Prozess, bei dem wir aus einer Urbedeutung wie Birne1‚Obstsorte‘ durch Verfahren wie die Metapher neue Lexeme hervorbringen: z. B. Birne2‚Leuchtkörper‘ und Birne3‚(ugs.) Kopf‘ (QUELLE?)
Für einen wissenschaftlichen Ausdruck ist Polysemierung ein erhebliches, teilweise dramatisches Problem.
(Und trotzdem sind ‚Techniken‘, die zur Polysemierung führen, in der Philosophie, und auch in der analytischen Philosophie, unglaublich weit verbreitet.)
Befund hier; + Verweis auf unten (=> ‚Appendix‘)
Ein Beispiel für Polysemierung haben wir gerade betrachtet: Lewis definiert den Begriff der „Wahrheit“ willkürlich um, wodurch dieser Begriff eine zweite Semantik bekommt, und im dann von Lewis unternommenen Versuch, ein Argument zur Rettung der wahrheitskonditionalen Semantik aufzustellen, verwechselt er selbst denn auch tatsächlich die beiden Begriffe: Dabei wird der eine in der entscheidenden Prämisse angewendet, der andere in der Konklusion; das entstehende Argument ist schlicht ungültig.
Ein anderes prominentes Beispiel von Polysemierung – speziell von Ambiguisierung – geht zurück auf Freges berühmten Artikel, „Über Sinn und Bedeutung“ (1892), der auf die ‚Theorie der Bedeutung‘ größten Einfluss hatte.
Frege unterscheidet dort zwischen dem „Sinn“ referierender Ausdrücke einerseits (er spricht von „Eigennamen“), und ihrer „Bedeutung“ andererseits, wie folgt:
Es liegt […] nahe, mit einem Zeichen (Namen, Wortverbindung, Schriftzeichen) außer dem Bezeichneten, was die Bedeutung des Zeichens heißen möge, noch das verbunden zu denken, was ich den Sinn des Zeichens nennen möchte, worin die Art des Gegebenseins enthalten ist. (1892, 26)
Die Bedeutung eines Eigennamens ist der Gegenstand selbst, den wir damit bezeichnen; die Vorstellung, welche wir dabei haben, ist ganz subjektiv; dazwischen liegt der Sinn, der zwar nicht mehr subjektiv wie die Vorstellung, aber doch auch nicht der Gegenstand selbst ist. (1892, 30)
Frege definiert hier den Begriff der „Bedeutung so, dass er sich auf die Extension [Kontrolle: Extension/Intension muss zu diesem Zeitpunkt bekannt sein!] eines Ausdrucks bezieht. Die Bedeutung des englischen Ausdrucks „morning star“ wäre demzufolge nicht ‚Morgenstern‘, sondern ein Himmelskörper – nämlich die Venus (auf die ja der Ausdruck „morning star“ referiert).
Freges Definition des Wortes „Bedeutung“ ist ganz klar inadäquat. In der normalen Sprache bezeichnet das Wort „Bedeutung“ keineswegs die Extension eines Ausdrucks, sondern die mit ihm verbundene Intension.
Im Verwechslungen vorzubeugen, müssen wir jetzt also unterscheiden zwischen der tatsächlichen Semantik des Wortes „Bedeutung“, und derjenigen, die Frege dem Wort fälschlicherweise zuschreibt – also zwischen „Bedeutung“ im eigentlichen Sinn und „Bedeutung“ in Freges Sinn. Das tun wir, indem wir Freges Sinn optisch markieren durch den Zusatz „FREGE“:
„Bedeutung“FREGE.
„Bedeutung“ (im eigentlichen Sinn):
Ausdruck Intension Extension
„morning star“ ‚Morgenstern‘ [die Venus]
„Bedeutung“FREGE:
Ausdruck Intension Extension
„morning star“ ‚Morgenstern‘ [die Venus]
Nachdem Frege das Wort „Bedeutung“ fälschlicherweise für die Extension eines Ausdrucks verwendet,
Hintergrund dieser eigenwilligen Terminologie ist wohl, dass Frege sich offenbar zunächst angewöhnt hatte, den Begriff der „Bedeutung“ auf „das Bezeichnete“, also die Extension, anzuwenden – da er sich mit mathematischen Themen befasste, führte die Verwechslung kaum zu Schwierigkeiten: bei mathematischen Entitäten wie Zahlen und Funktionen ist die Frage, was die Extension überhaupt sein soll, ohnehin schwer zu beantworten. Als er dann auf den Unterschied zwischen Extension und Intension stieß, hatte er den Begriff der „Bedeutung“ schon an die Extension von Ausdrücken (inadäquat) vergeben. Für die Intension brauchte er jetzt also einen anderen! Er entschied sich für den Begriff „Sinn“ – der ja auch tatsächlich als Alternative zu „Bedeutung“ verwendet werden kann.
Nachdem Frege den Begriff „Bedeutung“ fälschlicherweise an die Extension vergeben hat, kann er ihn nicht mehr für die Intension verwenden. Hier führt er nun das Wort „Sinn“ ein. Hier tritt kein weiteres Problem auf: Man kann für die „Bedeutung“ eines Ausdrucks durchaus auch den Begriff „Sinn“ verwenden.
Die „Bedeutung“ des Ausdrucks „morning star“ ist
‚Morgenstern‘.“
Der „Sinn“ des Ausdrucks „morning star“ ist
‚Morgenstern‘.“
Die unorthodoxen Definition des Wortes „Bedeutung“ durch Frege verursachte in der Folge eine ungeheure Verwirrung innerhalb der Bedeutungstheorie. Dabei dauerte es bis zur Mitte des 20. Jahrhunderts, dass überhaupt mal ein Teil der philosophischen Bedeutungstheoretiker sich bewusst gemacht hatten, dass Freges Definition des Wortes „Bedeutung“ fehlerhaft ist.
Viele haben das aber bis heute nicht gemerkt. So dichten beispielsweise Quine in „“ (19xx) und Davidson in „Meaning and Truth“ (1964?) Frege eine ‚extensionale Bedeutungskonzeption‘ an – die der nie vertreten hat. Auf Bedeutung bezieht sich Frege mit dem Begriff „Sinn“, und der Begriff „Sinn“ bezieht sich bei Frege auf die Intension eines Ausdrucks. Ganz generell führt Freges fehlerhafte Definition bei der Mehrheit der Sprachphilosophen zu der falschen Auffassung, „Bedeutung“FREGE sei dasselbe wie „Bedeutung“, und Frege vertrete folglich eine extensionale Konzeption von Bedeutung – und das gilt bis zum heutigen Tag.
Das wiederum hat zu einer geradezu verheerenden Ambiguität des Wortes „Bedeutung“ innerhalb der Sprachphilosophie geführt! Wenn die Vokabel „Bedeutung“ von Sprachphilosophen heutzutage benutzt wird, kann sie sich jederzeit entweder auf die Intension oder auf die Extension eines Ausdrucks beziehen. Das Wort „Bedeutung“ ist innerhalb der sprachphilosophischen Debatte „polysemiert“ worden (wir kommen auf diesen Begriff und das Problem gleich im Detail zurück).
Wohl gemerkt: Die angesprochene Ambiguität existiert in der normalen Sprache überhaupt nicht: Sie besteht nur innerhalb der philosophischen Fachdebatte, ausgelöst durch Freges Definitionsfehler, zusammen mit der Unfähigkeit der meisten Philosoph(inn)en, diesen Definitionsfehler zu bemerken. Hier wirkt sich die Tatsache, dass statt echter Logik heutzutage nur die so genannte ‚formale Logik‘ gelehrt und gelernt wird, verheerend aus.
Befund hier; + Verweis auf unten (=> ‚Appendix‘)
Der Fall von „Bedeutung“FREGE ist ein Beispiel für die Ambiguisierung eines Ausdrucks durch Definitionsfehler. Schauen wir uns auch den Fall an, in dem ein theoretischer Ausdruck durch Re-Definition vage gemacht wird.
Ein gutes Beispiel dafür liefert der Begriff „illocutionary act“. Er wurde eingeführt von dem Oxforder Philosophen J.L. Austin, und zwar vermutlich für Handlungen, in deren Vollzug (heute) so genannte „institutionelle Fakten“ herbeigeführt werden – und zwar auf eine spezielle Weise: dadurch nämlich, dass ebendas kommuniziert wird. Das klingt vielleicht ein bisschen kabbalistisch, scheint aber gleichzeitig etwas relativ Alltägliches zu sein. Hier sind drei Beispiele:
o Wenn ich etwas verspreche, dann verpflichte ich mich zu etwas dadurch,
dass ich das Versprechen kommuniziere.
o Wenn ich einen Befehl gebe, dann verpflichte ich die Adressatin, etwas zu tun, dadurch, dass ich den
Befehl kommuniziere.
o Wenn ich etwas behaupte, dann verpflichte ich mich zur Wahrheit des Behaupteten dadurch, dass ich die
Behauptung kommuniziere.
Dass Austin gerade solche Handlungen als „illokutionäre Akte“ zu bezeichnen scheint, ist recht gut zu belegen, allerdings nur durch eine ziemlich minutiöse Analyse der relevanten Texte. Eine solche minutiöse Analyse wurde von den meisten der (selbst ernannten) Nachfolger Austins aber nicht durchgeführt. Aufgrund ihrer Nachlässigkeit kam es in der Folge zu einer ganzen Reihe unterschiedlicher Re-Definitionen des Terms „illocutionary act“.
Stephen Schiffer beispielsweise bedient sich des Begriffs, um seine Theorie des ‚Meinens‘ zu formulieren. Bei ihm referiert der Begriff „illocutionary act“ darauf, dass ein Sprecher etwas „meint“. Keine der Handlungen, auf die Austins Begriff referiert, fällt unter Schiffers Begriff, und umgekehrt: Es geht um vollständig unterschiedliche Arten von Handlung.
Kent Bach & Robert M. Harnish, die als so genannte „Sprechakttheorietiker“ gelten, bezeichnen mit dem Begriff „communicative illocutionary act“, bzw. einfach „illocutionary act“, Kommunikationshandlungen (die sprachlich vollzogen sein können, aber nicht müssen). Zusätzlich führen sie den Begriff „illocutionary act“ ein zweites Mal ein (als „conventional illocutionary act“), und referieren jetzt auf das Herbeiführen konventionaler Fakten (Kommunikation ist hier nicht beteiligt).
William P. Alston (2000) schließlich, ein weiterer prominenter „Sprechakttheoretiker“, definiert den Begriff „illocutionary act“ so, dass die Handlungen, auf die er referiert, nicht kommunikativ (intendiert) sein müssen (was bei Bach & Harnish der Fall ist) – andererseits aber die Benutzung sprachlicher Mittel essenziell erfordert – was bei Schiffer und bei Bach & Harnish jeweils nicht der Fall ist.
(Es ist in diesem Zusammenhang nicht entscheidend, zu verstehen, wie genau die vier gerade erwähnten Arten von Handlung präzise aussehen: Wichtig ist hier vor allem, zu verstehen, dass es um vier mutmaßlich unterschiedliche Arten von Handlungen geht – dass der Begriff „illocutionary act“ also in vier mutmaßlich unterschiedlichen und unvereinbaren Weisen definiert wird.)
Durch diese und eine ganze Reihe weiterer Re-Definitionen ist der Begriff „illocutionary act“ mittlerweile sehr vage geworden. Ob er auf essenziell sprachliche, oder essenziell kommunikative, oder essenziell ‚institutionelle‘ Handlungen referiert – oder auf noch etwas anderes –, das ist, wenn heutzutage der Begriff verwendet wird, nicht nur unklar: Dass der Begriff in der Debatte für diese Handlungstypen definiert wurde, wird gar nicht erst zur Kenntnis genommen, und die entscheidende Frage – auf welchen oder welche dieser Handlungstypen der Begriff sich bezieht –, taucht entsprechend erst gar nicht auf. Stattdessen bleiben Bestimmungen des Begriffs einfach völlig vage. Zwei Beispiele.
(1) Die wohl einschlägigste Quelle für Laien ist zur Zeit Wikipedia (26. 10. 2020):
Illokutionärer Akt (auch illokutionärer Sprechakt, Illokution oder illokutiver Akt) ist ein Fachbegriff der linguistischen Pragmatik. Er bezeichnet die durch Sprache vollzogene Handlung. Es handelt sich um Eindeutschungen der englischen Kunstwörter illocution oder illocutionary act […], die John Langshaw Austin in seiner Sprechakttheorie eingeführt hat und die „das Vollziehen einer Handlung mit Hilfe einer sprachlichen Äußerung bezeichnen“. [1].
Die Definition als „die durch Sprache vollzogene Handlung“ ist drastisch unterbestimmt (Austin selbst begann seine Untersuchung mit Unterscheidungen, hinter denen diese Formulierung zurückbleibt). Die zitierte Formel „das Vollziehen einer Handlung mit Hilfe einer sprachlichen Äußerung“ stammt übrigens nicht von Austin, und gibt Austins Position völlig inkorrekt wieder.
(2) In SEP (Artikel “Speech Acts”, 26. 10. 2020) werden „speech act“ und “illocution” synonym gebraucht; der Begriff „speech act“ wird wie folgt eingeführt:
We are attuned in everyday conversation not primarily to the sentences we utter to one another, but to the speech acts that those utterances are used to perform: requests, warnings, invitations, promises, apologies, predictions, and the like. Such acts are staples of communicative life, but only became a topic of sustained investigation, at least in the English-speaking world, in the middle of the twentieth century.
Die Charakterisierung von Illokutionen – als “staples [Heftklammern] of communicative life“ – ist, als Metapher zumal, ganz und gar vage. Die Liste mit Beispielen liefert ebenfalls keinerlei seriösen Hinweis darauf, was eine „illokutionäre“ Handlung ist.
Das Problem ist: So vage und unklar wie hier sind Bestimmungen des Begriffs „illokutionärer Akt“ heutzutage regelmäßig. Und das heißt: Für seriöse wissenschaftliche Zwecke ist der Begriff „illokutionärer Akt“ unter den gegebenen Umständen nicht zu benutzen.